Energieausweis EnEV 2014
Der Energieausweis
Funktion Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude
-
dient als öffentlich-rechtlicher Nachweis der energetischen Anforderungen
-
ermöglicht die Bewertung und den Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden
-
lässt ein Abschätzen der zu erwartenden Energiekosten zu
Pflicht zum Energieausweis
-
bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und Wohnungen
-
bei Errichtung eines Neubaus
-
im Falle einer größeren Sanierung/Erweiterung bei einer energetischen Gesamtbilanzierung
-
zum Aushang in öffentlichen Gebäuden als Vorbildfunktion
Änderungen beim Energieausweis in der Energieeinsparverordnung EnEV 2014
-
Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude
-
Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt
-
Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind verpflichtet den Energieausweis an Käufer und Mieter zu übergeben
-
Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden
-
Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden
-
Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die Einstufung veröffentlicht werden
-
Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise
-
Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise
